Beispiel für Etikettenbeschriftung

Bitte beschriften Sie alle Ihre Etiketten

deutlich lesbar mit:

  • bei Kleidern:  Grösse
  • Preis (ganze Frankenbeträge, keine Rappen)
  • Ihrer Verkaufsnummer (gut erkennbar z.B. durch andere Farbe, Umkreisung, Markierung mit Leuchtstift)
  • bitte auch Transportkartons/-Boxen mit Ihrer Verkaufsnummer anschreiben! (Deckel + Kiste)

Reglement Kinderkleider- und Spielwarenbörse

Wir nehmen gerne Ihre Artikel zum Verkauf an. Eine Pflicht zur Annahme besteht jedoch nicht.

Um Waren verkaufen zu können muss kostenlos eine Verkaufsnummer gelöst werden.

Nummernreservation

 

Die Verkäufer und Verkäuferinnen sind freundlich gebeten folgende Regeln zu beachten:

 pro VerkäuferIn werden Kinderkleider im Umfang von zwei (Bananen- oder Umzugs-) Kartons angenommen. Bitte unbedingt Deckel und Kisten mit Ihrer Verkaufsnummer anschrieben!

 Spielzeug unbegrenzt.

 Die Ware muss sauber und in einem guten Zustand sein. Wir behalten uns vor schmutzige, stark verwaschene oder defekte Waren nicht auszulegen.

 Kinderkleider ab Grösse 50 bis 176.

 Alle Artikel müssen gut erkennbar angeschrieben sein mit:

      - Grösse (bei Kleidern)

      - Verkaufspreis (bitte nur ganze Frankenbeträge, keine Rappenbeträge)

      - Verkaufsnummer (markiert z.B. mit Leuchtstift, Umkreisung oder anderer Farbe)

 Die Etiketten müssen mit Schnur gut am Kleidungsstück / Warenstück befestigt werden, damit sie halten. Bitte keine Sicherheitsnadeln verwenden. 

 Spielzeuge, Bücher etc. können mit Klebeetiketten oder Malerkreppband angeschrieben werden.

        Bitte Verkaufsnummer markieren!

 Der Quartierverein erhebt 20% Kommission auf den Verkaufserlös. (Für HelferInnen entfällt die Kommission, das gilt nicht für Kuchenspenden.)

 Nicht angenommen werden: VHS-Kassetten, Kassetten, Schuhe (ausser spezielle Sportschuhe wie Noppen-Fussballschuhe, Schlittschuhe, Skischuhe etc.)

 Wintersportartikel und Winterbekleidung werden gerne an der Herbstbörse angenommen.

 Nicht verkaufte Ware muss unmittelbar nach Ende der Börse während den angegebenen Zeiten abgeholt werden. Bei dieser Gelegenheit wird der Nettoerlös ausbezahlt.

 Nicht abgeholte Ware wird nach Ende der Börse 2 Wochen aufbewahrt und anschliessend einem wohltätigen Zweck zugeführt.

 Nicht abgeholte Erträge gehen nach 2 Wochen zugunsten der Börse.

 

Differenzen müssen sofort dem Verein mitgeteilt werden. Spätere Forderungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Der Quartierverein übernimmt für Verluste oder Schäden keine Haftung.

Mit Übergabe der Ware wird dieses Reglement anerkannt.

 

Unser Team arbeitet ehrenamtlich.

Der Erlös wird für verschiedene Aktivitäten sowie für wohltätige Zwecke verwendet.

 

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

 

Bei Rückfragen:

076 511 25 52  (ab 2 Wochen vor Börse, wenn nicht erreichbar wird zurückgerufen)

info@qv-lauffohr.ch